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Panama

Firmengründung in Panama

Das bewilligte Standardaktienkapital für Panamesische Gesellschaften beträgt üblicherweise US$ 10.000, das je in 100 allgemein wählende Anteile von jeweils US$ 100 oder in 500 allgemeine wählende Anteile ohne Wert geteilt wird. Das Kapital kann in jeder konvertierbaren Währung ausgedrückt werden. Das herausgegebene Mindestkapital ist entweder ein Anteil ohne Wert oder ein Anteil mit Wert.

Nach geltendem Recht sind die folgenden Aktiekategorien sind erlaubt: stimmenrechtslose Anteile, bevorzugte Anteile, Inhaberaktien und eingetragene Anteile. Bitte beachten Sie, dass bei Ausgabe von Inhaberaktien das gewählte Aktienkapital vollständig hinterlegt werden muss.

Wenn die Firma Geschäfte lediglich ausserhalb von Panama tätigt, wird keine Steuer erhoben, sondern es wird lediglich eine Konzessionsjahressteuer von US $150 p.a. erhoben. Es besteht keine Verpflichtung zur Abgabe der Finanzberichte, sofern die Einkünfte ausschliesslich exterritorial generiert werden. Die Besteuerung in Panama ist ausschliesslich territorial.

Im allgemeinen, verfügen in Panama domizilierte Gesellschaften über Bankkonten in der Schweiz oder Singapur. Die Eröffnung eines Bankkontos im einen anderen Land ist selbstverständlich möglich.

Die nächsten Schritte zu Ihrer neuen Firma

Wir gründen nicht nur Ihre neue Firma inklusive Domizil, Office-Services und Firmenkonten, sondern stehen Ihnen bei Bedarf auch beratend im Hinblick auf rechtliche- und steuerrechtliche Abklärungen zur Verfügung.

Bitte bei weiteren Fragen zunächst per nachfolgendem Kontaktformular an uns und unser Support wird sich mit Ihnen umgehend in Verbindung setzten. Alternativ finden Sie auch ein Offertformular unter Anfragen.

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