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Firmengründung in der Slowakei

Gründen einer S.r.o oder Sro & K.s.

Vergleich S.r.o oder Sro & K.s. mit GmbH

Eine Firmengründung innerhalb des EU-Auslandes stellt heute aufgrund der europäischen Gesetzgebung zur Freizügigkeit im Warenhandel und der Dienstleistung sowie der Niederlassungsfreiheit kein Problem mehr dar. Die Handelsregisterämter sind zur Eintragung verpflichtet und eine eingetragenene Limited oder eine Limited & Co. KG als auch eine S.r.o (die slowakische GmbH) oder die Sr.o. & K.s. (GmbH & Co.KG) sind keine Seltenheit mehr.

Daran konnten auch die Änderung zum GmbH-Gesetz und die Einführung von Mini-GmbH's zum 01.11.2008 in Deutschland nichts ändern. Und ob das zum 01.07.2013 in Österreich in kraft getretene GmbH-Reformgesetz positive Wirkung zeigen und die GmbH wiederbeleben wird, bleibt noch abzuwarten.

Denn nach wie vor sind Firmengründungen bei eintragungspflichtigen Gesellschaftstypen - wie der GmbH, GmbH & Co. KG oder einer Aktiengesellschaft - in Deutschland und Österreich nicht nur zeitaufwendig, sondern auch kostenintensiv. Für viele gestandene oder zukünftige Unternehmer mag es daher kostengünstiger sein, eine GmbH bzw. ein entsprechendes Pendant im Ausland zu gründen. Dabei gilt es jedoch, von Anfang an für eine rechtlich saubere und steuerlich unangreifbare Lösung zu sorgen.

Neben dem generellen Kostenvorteil einer GmbH-Gründung in der Slowakei sowie dem niedrigeren Stammkapital spielen vor allem die Haftungsbegrenzung der Gesellschaftergeschäftsführer sowie die niedrigen Steuern für Firmen eine herausragende Rolle. Sowohl für die Haftungsbegrenzung als auch für die steuerliche Betrachtung haben wir separate Artikel verfasst, die zeitnah publiziert werden.

Dennoch macht eine Individualberatung Sinn, bevor Sie sich in Abenteuer mit unkalkulierbaren Risiken stürzen. Sprechen Sie also mit uns.

Rahmenbedingungen


Generell lässt sich jedoch festhalten, dass der Steuersatz für die Gewinnbesteuerung der GmbH im Vergleich zu einer deutschen oder österreichischen GmbH deutlich niedriger ist. Allerdings bestehen diese Vorteile nur, wenn in der Slowakei auch tatsächlich ein laufender Geschäftsbetrieb eingerichtet und erhalten wird, denn der Ort der Besteuerung richtet sich nach dem Firmensitz und dem Ort der tatsächlichen Geschäftsführung. Daher wird eine GmbH, die zwar in der Slowakei gegründet wurde, aber ihren faktischen Sitz in Deutschland hat, auch nach deutschem Recht besteuert. Gleiches gilt natürlich auch entsprechend für Österreich.

Eine Firmengründung in der Slowakei ist daher besonders interessant für Unternehmen, deren Kernmarkt bzw. Geschäftsfeld in der Slowakei und Deutschland oder Österreich liegt. Ist die Firmenzentrale in der Slowakei, so wird auch das dortige Steuerrecht angewendet.

Wir beraten Sie im Hinblick auf eine für Sie geeignete Gesellschaftsform und übernehmen dann für Sie vor Ort in Bratislava eine rechtlich sichere Firmengründung, bereiten die benötigten Gesellschaftsdokumente vor und stellen die erforderlichen Anträge bei Gericht in der Slowakei. Und dies alles zu einem transparanten Fixpreis ohne versteckte Zusatzkosten.
Zur Gründung benötigen Sie lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie ein aktuelles Führungszeugnis.

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