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Europäische Aktiengesellschaft

Die Europäische Aktiengesellschaft

Seit 2004 müssen Unternehmen innerhalb der EU sowie des EWR nicht mehr über ein Netz von Tochtergesellschaften agieren sondern können die Vorteile der "Europäischen Aktiengesellschaft" nutzen.

Diesen Weg sind inzwischen einige Grosskonzerne und bekannte Marken gegangen; dabei bietet sich dieser Lösungsansatz auch gerade für mittelständische Betriebe an.

Möglichkeiten zur Gründung einer SE

  • Zusammenschluss (Verschmelzung/Fusion) von bestehenden Gesellschaften
  • Gründung einer Holding-Gesellschaft
  • Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft durch mehrere Gesellschaften oder durch eine bereits bestehende SE
  • Umwandlung einer nationalen Aktiengesellschaft

Die Grundidee der Europäischen AG

Die Grundidee der Europäischen Aktiengesellschaft war damals, das sich Unternehmen im EU Binnenmarkt ohne nationale Steuerhürden zusammenschließen können. Wichtig dabei ist, dass die ausländische Gesellschaft die Mehrheit der Stimmanteile am deutschen Unternehmen hält.

Was bei internationalen Konzernen seit langen Jahren gängige Praxis ist, ist nun auch für mittelständische Unternehmen möglich.

Die Vorteile einer SE

  • Gewinne (im Ausland) dort anfallen zu lassen, wo diese aufgrund geltender DBA nicht oder niedrig besteuert werden
  • Kosten in dem Land anfallen zu lassen, in dem die Steuerbelastung am höchsten ist
  • Staatliche Subventionen zu beantragen, wo es möglich ist
  • Verwaltungshürden abzubauen

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