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Steuerliche Rahmenbedingungen

Allgemein

Steuern in Liechtenstein

Nach den Turbulenzen rund um diverse Steuerskandale hat das Fürstentum reagiert und mit Wirkung zum 01.01.2011 eine umfassende Steuerreform umgesetzt.

Die Einführung einer „Flat Rate“ bei der Unternehmensbesteuerung auf niedrigem Niveau ist eine bedeutende Attraktivitätssteigerung für den Wirtschaftsstandort. Ein einziger, im internationalen Vergleich niedriger Steuertarif mit 12,5 % setzt zudem ein attraktives Signal nach aussen und für Unternehmen. Ausserdem wurde mit dem neuen Steuergesetz eine bessere Grundlage für eine international kompatible Besteuerung von rein vermögensverwaltenden Privatvermögensstrukturen geschaffen.

Die Mehrwertsteuer beträgt derzeit 8 %.

Firmenbesteuerung

Körperschaftssteuern für Firmen

In Liechtenstein steuerpflichtige juristische Personen unterliegen mit Wirkung ab 01.01.2011 nur noch der Ertragssteuer und ergänzend der Grundstücksgewinnsteuer. Auf die Erhebung der Kapitalsteuer wird unter dem neuen Steuergesetz ebenso verzichtet wie auf die Erhebung der Couponsteuer auf Neureserven.

Im Bereich der Ertragssteuer wird ein Ertragssteuersatz von nominell 12,5% mit einer umfassenden Freistellung von Beteiligungserträgen und Beteiligungsgewinnen und einem Eigenkapitalzinsabzug kombiniert. Darüber hinaus steht für verbundene Unternehmen eine moderne Gruppenbesteuerung zur Verfügung, die es erlaubt, Verluste innerhalb eines Konzerns weltweit in derselben Periode auszugleichen.

Fakten für wirtschaftliche tätige Unternehmen:

  • einheitlicher Ertragssteuersatz von 12,5% effektiv: 10,6 % (flatrate)
  • Ertragssteuer auf Einkünfte aus Immaterialgüterrechten von effektiv 2,5 %
  • keine Kapitalsteuer
  • kein Ausschüttungszuschlag
  • keine Couponsteuer
  • Steuerbefreiung von Dividenden, Kapital- und Liquidationsgewinnen auf Beteiligungen
  • Eigenkapital-Zinsabzug von 4 %
  • Mindestertragssteuer von CHF 1.200
  • zeitlich unbeschränkter Verlustvortrag
  • Gruppenbesteuerung für verbundene Unternehmen

Fakten für vermögensverwaltende Unternehmen:

  • Privatvermögensstrukturen (PVS) unterliegen ausschließlich einer Mindestertragssteuer von CHF 1.200
  • Es werden keine Ertragssteuern erhoben
Besteuerung Privatpersonen

Einkommensteuern für Personen

Grundsätzlich gilt das alle in Liechtenstein ansässigen Personen der Einkommensteuer aus Erwerbseinkommen unterliegen. Diese beträge aktuell 18 %. Zudem wird eine Vermögenssteuer von maximal 8 o/oo erhoben.

Dabei sind Zinsen, Dividenden sowie Mieterträge aus Häusern steuerfrei zu vereinnahmen.

  • Abschaffung der Nachlasssteuer
  • Abschaffung der Erbanfallssteuer
  • Abschaffung der Schenkungssteuer
  • Abschaffung der Kapitalgewinnsteuer
  • Keine Vermögenssteuer für Nichtansässige
Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung

Mit etlichen Ländern bestehen bereits Doppelbesteuerungsabkommen, Liechtenstein steht nicht mehr auf der sogenannten „Grauen Liste“ der OECD.

Aufgrund unseres juritischen Hintergrundes sind wir in der Lage, Ihre Gesellschaftsstruktur oder Gesellschafterstruktur und vorhandene Direktions- oder Mandatsverträge überprüfen sowie auch im Rahmen von vertraglichen Gestaltungen im In- und Ausland tätig zu werden.

Zudem erledigt unsere Steuerabteilung gerne auch Ihre Buchhaltung sowie Steuerdeklarationen.

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