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Internationale Steuerplanung

EU & Internationale Taxplanung

In Zeiten zunehmender Globalisierung von Firmen werden auch die steuerlichen Standards fortlaufend angepasst. Das internationale Steuerrecht wird zudem durch die nationalen Steuerrechte überlagert, die das Steuersubstrat im jeweiligen Land halten wollen. Unvermeidbare Konsequenz sind Doppelbesteuerungen sowie Auslegungsdifferenzen bzw. Qualifikationskonflikte zwischen Staaten zu einem bestimmten Sachverhalt.

Dies macht eine flexible international ausgerichtete Steuerplanung nötig, die alljährlich überprüft und ggf. an geänderte Rahmenbedingungen angepasst wird - nur dann lassen sich gezielt Gegenmassnahmen ergreifen.

In der täglichen Praxis kommt es immer wieder vor das wir auf "altbewährte" Steuermodelle treffen, die seit Jahren verwendet aber eigentlich von Beginn an nicht nach OECD Standards umsetzbar waren. Spätestens im Rahmen von Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen fällt dann auf, das Steuern falls berechnet und deklariert wurden oder eigentlich umsatzsteuerrelevante Sachverhalte ohne Umsatzsteuer abgewickelt wurde.

Die Folge sind nicht nur erhebliche Nachzahlungen, die teilweise die Existenz des Betriebes sowie der Betriebsinhaber gefährden können, sondern auch Steuerstrafverfahren. Dies ist nur etwas für Personen die den Nervenkitzel brauchen und den Status eines Outlaws lieben.

Für alle anderen bieten wir eine Einführungsberatung zum Festpreis an, in der wir Ihre persönliche Situation analysieren. Bitte sprechen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren.

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