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Niederländische BV als Holding

Allgemeines

Gründung einer BV in den Niederlanden

Zum 01.10.2012 hat der niederländische Gesetzgeber die Gründung einer BV (entspricht der deutschen GmbH) grundsätzlich reformiert.

Die BV kann ausschließlich in den Niederlanden unter Mitwirkung eines niederländischen Notars gegründet werden. Dazu wird eine notarielle Urkunde in der niederländischen Sprache erstellt. Unsere Mandanten bekommen wahlweise eine Erläuterung in der deutschen Sprache oder englischer Sprache.

Um eine BV in den Niederlanden gründen zu können, mussten in der Vergangenheit mindestens 18.000 € Stammkapital hinterlegt werden. Ab dem 1. Oktober 2012 reichen dazu theoretisch 1 € Stammeinlage plus Kosten für Notar und Handelsregister aus, um die niederländische BV eintragen zu lassen.

Die Stammeinlage muss dann auf ein Bankkonto, lautend auf den Namen der BV, eingezahlt wird. Dabei muss es sich nicht ausschliesslich um ein niederländisches Bankkonto handeln; auch Konten in anderen EU-Ländern wie in Luxemburg oder Deutschland sind erlaubt.

Natürlich kann man nicht ernsthaft eine Firma mit einem Euro - wie auch nicht eine UK-Limited mit einem Pfund Sterling - gründen und von zu Hause aus betreiben, nur um ggf. niedrigere Unternehmenssteuern zu zahlen. Zum einen würde es sich bei einer solchen Konstellation klar um einen Gestaltungsmissbrauch handeln (der eine Steuerpflicht am Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung auslöst) und zum anderen müsste quasi schon beim Kauf einer Briefmarke die Gesellschafterversammlung einberufen werden, um der Firma neues Kapital zuzuführen.

Lassen Sie sich also nicht zu abenteuerlichen Firmenkonstruktionen verleiten, denn am Ende zahlen Sie dann den Preis dafür.

In diesem Zusammenhang ist auch davon abzuraten, Firmengründungen mit Sacheinlage vorzunehmen, denn diese müssen zuvor durch einen Wirtschaftsprüfer bewertet werden. Sie produzieren dadurch nur unnötige Kosten (im Idealfall unter 2.500 €) und könnten daher dann auch direkt mit einer ausreichenden Stammeinlage arbeiten.

Standort

Standort & Rahmenbedingungen

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Gesellschaftstypen

Gesellschaftstypen in Holland

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Holding

Gründung einer Holding in Luxemburg

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Die nächsten Schritte zu Ihrer neuen Firma:

Wir gründen nicht nur Ihre neue Firma inklusive Domizil, Office-Services und Firmenkonten, sondern stehen Ihnen bei Bedarf auch beratend im Hinblick auf rechtliche- und steuerrechtliche Abklärungen zur Verfügung. Aufgrund unseres juritischen Hintergrundes sind wir in der Lage, Ihre Gesellschaftsstruktur oder Gesellschafterstruktur und vorhandene Direktions- oder Mandatsverträge überprüfen sowie auch im Rahmen von vertraglichen Gestaltungen im In- und Ausland tätig zu werden.

Zudem erledigt unsere Steuerabteilung gerne auch Ihre Buchhaltung sowie Steuerdeklarationen.

Bitte bei weiteren Fragen zunächst per nachfolgendem Kontaktformular an uns und unser Support wird sich mit Ihnen umgehend in Verbindung setzten. Alternativ finden Sie auch ein Offertformular unter Anfragen.

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