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Schaffung von geeigneten steuerlichen Strukturen

Schaffung von geeigneten steuerlichen Strukturen

In der Tagespresse finden sich fortlaufend Artikel über sich ändernde steuerliche Rahmenbedingungen. Vielfach ist von Steuervermeidung und Steuerumgehung die Rede - wobei dem aufmerksamen und informiertem Leser der Eindruck entsteht, das es sich oftmals um "Einheizer" handelt und die eigentlichen Fakten sowie gesetzlichen Grundlagen beim Autor gar nicht bekannt sind oder aber bewusst verschwiegen werden.

Solange es Wahlmöglichkeiten für Steuerpflichtige - aus welchen Gründen auch immer - gibt, sind diese auch völlig legal zu nutzen. Es kann sicherlich nicht dem Steuerpflichtigen anzulasten sein, das die Gesetzgeber nicht in der Lage sind und waren, einheitliche Standards zu schaffen.

In Zukunft werden sich die Anforderungen an mögliche steuerliche Ausgestaltungen insbesondere durch die erhöhten OECD Standards - denken Sie dabei bitte an das BEPS Projekt. Diese erhöhten Anforderungen zur Vermeidung von Zwischengesellschaften (mit dann resultierender Hinzurechnungsbesteuerung) richten sich in erster Linie an mangelnde Aktivität und Substanz (vor Ort - im Ausland). Dennoch wird es bei richtiger Planung und Umsetzung auch dann noch genügend legale Gestaltungsmöglichkeiten geben.

Es ist eben nicht mehr damit getan, einfach eine "Briefkastenfirma" in der Hoffnung auf Steuerreduzierungen zu gründen. Die Rahmenbedingungen müssen passen und internationale Mindeststandards erfüllt werden; insbesondere im Hinblick auf Substanz und Aktivitätsvorbehalt.

Sprechen Sie mit uns, damit aus sich Ihren Plänen keine Steuerfalle mit weitrecihenden Folgen entwickelt.

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