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Immobilien-Transaktionen

Escrow Services im Rahmen von Immobiliengeschäften

Das Escrow- oder Treuhandkonto-Verfahren wird weltweit in zahlreichen Ländern auch für den Kauf- und die Übertragung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten verwendet und ist mit den in Zentral-Europa verwendeten Notaranderkonten verwandt.

Auch hier zahlt ein Käufer den fälligen Kaufpreis nach Abschluss eines notariellen Kaufvertrages auf ein Notaranderkonto (Treuhandkonto) ein. Der Kaufpreis verbleibt dort, bis eine Auflassungsvormerkung eingetragen wurde, die verhindert, das eine Immobilien mehrfach verkauft wird. Erst danach zahlt der Notar den Kaufpreis vom Anderkonto an den Verkäufer aus und stellt zeitgleich einen Antrag auf Eintragung mit dem Eigentumsvermerk an das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht.

Auch wenn das Notariat schon eine klassische neutrale Drittpartei darstellt, kommt in manchen Fällen dennoch ein separates Escrow-/Treuhandkonto zum tragen. Dies insbesondere dann, wenn mehrere Parteien involviert sind und Zwischenverfügungen ausgeschlossen werden sollen.

Escrow-Services