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Gründung einer GmbH & Co. KG in der Slowakei

Gründen einer GmbH & Co. KG (S.r.o. & K.s.)

Die GmbH & Co. KG ist in Deutschland und Österreich nicht nur beliebt, sondern verbindet auch Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit denen einer Personengesellschaft. Wie in Deutschland und Österreich auch, werden zwei Gesellschaften gegründet.

Angefangen wird mit der GmbH, hier der S.r.o., die die Funktion des Komplementäres - also Vollhafters - im Unternehmensverbund der S.r.o. und K.s. übernimmt. De facto entsteht dadurch eine Haftungsbegrenzung für den Gesellschafter und Initiator, da diese Gesellschaft nur mit der Stammeinlage von 5.000 € haftet. Wurde die Stammeinlage nicht vollständig erbracht, muss der fehlende Teil der Stammeinlage nachgeleistet werden. Weitere Nachschusspflichten bestehen nicht. Im Gegensatz zu Deutschland ist die sogenannte Durchgriffshaftung im Insolvenzfall in der Slowakei nicht derartig ausgeprägt, so dass man tatsächlich von einer Haftungsbegrenzung sprechen kann.

Die Kommanditgesellschaft, hier die K.s., sorgt für bessere steuerliche Zurechnung auf Ebene der Gesellschafter, der Kommanditisten.

Aufgrund unseres juritischen Hintergrundes sind wir in der Lage, Ihre Gesellschaftsstruktur oder vorhandene Direktions- oder Mandatsverträge überprüfen und auch im Rahmen von vertraglichen Gestaltungen im In- und Ausland tätig zu werden. Zudem erledigt unsere Steuerabteilung gerne auch Ihre Buchhaltung sowie Steuerdeklarationen und zeigt steuerliche Lösungsansätze auf.



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