English    

Individuelle Steuerabkommen

Aushandeln von individuellen Steuerabkommen

In als Arbeitgeber ist sicherlich daran gelegen, hochkarätige Führungskräfte langrfristig an Ihr Unternehmen zu binden. Insbesondere dann, wenn diese Führungskräfte für Sie auf wichtigen Positionen im Ausland tätig sind.

Daher sollten schon bereits vor einer Wohnsitznahme in einem Drittland nicht nur die notwendigen Formalien erledigt sein, sondern man sollte sich auch über die steuerlichen Rahmenbedingungen informieren und ggf. geeignete gestalterische Massnahmen zwecks legaler Steueroptimierung zum Vorteil des Arbeitnehmers schaffen. Dies kann u.U. mit einem niedrigen Bruttogehalt einhergehen, wenn am Ende mehr vom Brutto bleibt.

Dies kann zum einen unter konsequenter Ausnutzung von Doppelbesteuerungsabkommen geschehen, zum anderen aber auch durch individuell ausgehandelte Steuerabkommen. Bitte beachten Sie dabei, dass einige Voraussetzungen zu erfüllen sind. Wir beraten Sie gerne.

Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage unser hinterlegtes Kontaktformular. Wir kommen dann zeitnah auf Sie zu.

Kontaktieren Sie uns