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E-Money-Lizenzen

Rechtlicher Überlick

Generelles zu EMI & PSP

Wer Kunden in der EU Wallet-Services aund Zahlungsdienstleistungen anbieten möchte, benötigt dazu eine entsprechende Lizenz. Diese Lizenzvergabe ist europaweit durch die EU-Kommission geregelt (EU-Richtlinie für Zahlungsdienste 2015/2366 in Fassung vom 25.11.2015) und muss von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Beantragung und Bewiligung selbst weicht in den einzelnen EU-Staaten in Nuancen voneinander ab.

Allerdings gibt es feste Bezugsgrössen - wie z.B. die notwendige Kapitalausstattung von 350.000 € - die immer vorhanden sein muss und in allen EU-und EFTA-Staaten gleich hoch ist. Je nach Art des Geschäftsmodells können auch kleinere Lizenzen beantragt werden, sogenannte SEMI (Small E-Money Institution) oder SPSP (Small Payment Service Provider), für die dann geringe Beträge zu hinterlegen sind.

Es daher wichtig genau zu überlegen, welche Lizenz benötigt wird und ggf. das Geschäftsmodell anzupassen. Es muss nicht immer eine EMI-Lizenz sein - oftmals reicht eine PSP/SPSP-Lizenz völlig aus, sofern Sie das Passporting nicht benötigen. Dann gilt die Lizenz nur in dem Land, in dem Sie beantragt wurde.

Leider schränken immer mehr Länder die Vergabe von E-Money-Lizenzen oder Payment-Service-Provider-Lizenzen aufgrund der strikten Geldwäschegesetze ein. Zudem ist es auch schwer, geeignete und bereitwillige Banken für die Übernahme der Kontenbeziehungen zu finden.

Rechnen Sie also mit einer Beantragungszeit von mindesten 6-8 Monaten bei vollständig vorliegenden Unterlagen, die auch plausibel sind. Glauben Sie also nicht wenn Ihnen jemand für einen schmalen Taler und in einer Rekordzeit eine Lizensierung verspricht. Beispielsweise hat das BAFIN (das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen) in Deutschland der Concardis eine Lizenz in rekordverdächtigen 4 Monaten erteilt. Allerdings ist dieses Unternehmen nicht gerade den Startups zuzurechnen und verfügt über ausreichende Substanz - sowohl finanziell als auch personell.

Grundsätzlich können wir die Lizenzen in jedem EU-Mitgliedstaat sowie in Liechtenstein beantragen. Aufgrund der aktuellen Situation empfehlen wir die Beantragung von EMI/PSP-Lizenzen in Tschechien, da hier auch die notwendige Bankeninfrastruktur, anders als in Irland oder Malta, besteht.

Wir haben ein Büro in Prag, sprechen auch Tschechisch und können uns also um die Belange vor Ort kümmern. Bitte sprechen Sie mit uns über Ihre strategischen Planungen.

Facts EMI/SEMI

Dieser Bereich unserer Website wird aufgrund aktueller gesetzlicher Änderungen überarbeitet und steht zeitnah wieder zur Verfügung.

Facts PSP/SPSP

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