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Steuerbefreiung für Auslandseinkünfte in Hong Kong

Nullbesteuerung von ex-territorialen Einkünften

In einer Vielzahl von Staaten weltweit wird das erwirtschaftete Welteinkommen als Basis für die steuerlichen Erhebung ermittelt. Dahingegen nimmt Singapur - wie auch Hong Kong auch - eine Unterscheidung zwischen territorialen Einkünften, die als Flat Tax mit 17 % besteuert werden (Immobiliengeschäfte 15 %), und ex-territorialen Einkünften vor. Diese unterliegen keiner Besteuerung in Singapur.

Natürlich muss teilweise im Rahmen von Betriebsführungen nachgewiesen werden, dass die Einkünfte auch ex-territorial erwirtschaftet wurden.

Wir sind mit unserer Partnerkanzlei vor Ort und betreuen Sie auch auf deutsch.

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