Steuerbefreiung für Auslandseinkünfte in Hong Kong
Nullbesteuerung von ex-territorialen Einkünften
In einer Vielzahl von Staaten weltweit wird das erwirtschaftete Welteinkommen als Basis für die steuerlichen Erhebung ermittelt. Dahingegen nimmt Singapur - wie auch Hong Kong auch - eine Unterscheidung zwischen territorialen Einkünften, die als Flat Tax mit 17 % besteuert werden (Immobiliengeschäfte 15 %), und ex-territorialen Einkünften vor. Diese unterliegen keiner Besteuerung in Singapur.
Natürlich muss teilweise im Rahmen von Betriebsführungen nachgewiesen werden, dass die Einkünfte auch ex-territorial erwirtschaftet wurden.
Wir sind mit unserer Partnerkanzlei vor Ort und betreuen Sie auch auf deutsch.