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Produktionsstättenverlagerung nach Tschechien

Verlagerung oder Auslagerung von Betriebsteilen

Aufgrund von hohen Lohn- und Lohnnebenkosten in den meisten westeuropäischen Staaten macht es durchaus Sinn, über Verlagerungen von Produktionsstätten oder Auslagerungen von Betriebsteilen in die Tschechei nachzudenken.

Neben einem erheblichen niedrigen Lohnniveau kann die Slowakei mit gut ausgebildeten Fachkräften sowie einer guten Infrastruktur und unternehmerfreundlichen Besteuerung aufwarten.

Die Verlagerung wird i.d.R. über Tochtergesellschaften erfolgen, die dann bestimmte Funktionen einer Gesellschaft in einem anderen Staat übernehmen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass bei der Umsetzung vermieden wird, dass die Auflösung der alten Produktionsstätte von den Finanzbehörden als Betriebsstilllegung eingestuft wird. Dies hätte dann die Besteuerung von eventuell vorhandenen stillen Reserven zur Folge.

Aufgrund unseres juritischen Hintergrundes sind wir in der Lage, Ihre Gesellschaftsstruktur oder vorhandene Direktions- oder Mandatsverträge überprüfen und auch im Rahmen von vertraglichen Gestaltungen im In- und Ausland tätig zu werden.

Zudem erledigt unsere Steuerabteilung gerne auch Ihre Buchhaltung sowie Steuerdeklarationen und zeigt steuerliche Lösungsansätze auf.






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