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Wissenswertes über die S.r.o & K.s

Slowakische S.r.o & K.s.

Die GmbH & Co. KG ist nicht nur in Deutschland und Österreich sehr beliebt, sondern kann auch in der Slowakei - mit ähnlichen Vorteilen - gegründet werden.

Neben der wichtigen Haftungsbegrenzung, bei der die S.r.o. als Komplementär und Vollhafter auftritt, erfolgt bei den Kommanditisten der GmbH & Co. KG mit Steuerresidenz in Österreich oder Deutschland die Besteuerung der auszuschüttenden Gewinnanteile ausschliesslich in der Slowakei und Dividenden können demnach steuerfrei vereinnahmt werden. Allerdings gilt zu berücksichtigen, dass ein sogenannter Steuerprogressionsvorbehalt gilt.

Die Gründung kann auch durch eine einzelne natürliche Person erfolgen, wobei dann zunächst die S.r.o und nach Eintragung die K.s. gegründet wird, die dann letztendlich die Geschäfte tätigen wird. Der ganze Gründungsvorgang dauert längstens 6 Wochen für beide Gesellschaften, kann aber beschleunigt werden.

Das Mindestkapital beträgt 5.000 € und sollte, obwohl der Gesetzgeber auch eine 50 %ige Einzahlungsquote zulässt, voll erbracht werden. Ohnehin steht das Gesellschaftskapital nach Einzahlung für den laufenden Geschäftsbetrieb zur Verfügung.

Über unsere in Bratislava angeschlossen Anwaltskanzlei nehmen wir den Gründungsvorgang im Vollservice für Sie vor. Wir sind vielsprachig und können Sie neben deutsch und englisch auch auf Slowakisch betreuen.

Aufgrund unseres juritischen Hintergrundes sind wir in der Lage, Ihre Gesellschaftsstruktur oder vorhandene Direktions- oder Mandatsverträge überprüfen und auch im Rahmen von vertraglichen Gestaltungen im In- und Ausland tätig zu werden.

Zudem erledigt unsere Steuerabteilung gerne auch Ihre Buchhaltung sowie Steuerdeklarationen und zeigt steuerliche Lösungsansätze auf.




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