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1. Gründer

Gründer

Für die Gründung einer Gesellschaft werden mindestens zwei Aktionäre und drei Direktoren benötigt; dabei können Aktionäre und Direktoren durchaus identisch sein. Die Gründer können natürliche Personen oder aber auch eine juristische Personen sein, die nicht in Panama ansässig sein müssen.

Darüber hinaus wird zwingend ein „Company Secretary“ (Firmenschriftführer) gefordert. Dieser muss in Panama ansässig sein und neben dem Empfang der an die Gesellschaft gerichtete Behördenpost und Zustellungen und die Verwahrung der gesellschaftsbücher auch für die Berichterstattung an das Handelsregister zuständig.