Vorteile einer Firmengründung in England
Vorteile einer Firmengründung in Irland
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Vollständige EU-Mitgliedschaft bereits seit 1973
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Englische Limited / Holding Gesellschaften genießen volle Akzeptanz durch Einhaltung der EU-Standards
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Interessante Kombinationsmöglichkeiten mit Gesellschaften aus der Schweiz, Irland und Zypern
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Kombinationen auch mit Offshore-Gesellschaften möglich
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überschaubare Gründungskosten und Kosten für die laufende Verwaltung
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Haftungsbegrenzung auf das gezeichnete Aktienkapital
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Kein Mindestkapital für die Gründung der Limited
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Nur Inhaberaktien erlaubt - aber Treuhandlösungen gestattet
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sicheres Bankgeheimnis für juristische Personen
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Direktor muss nicht in England & Wales wohnhaft sein
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keine Probleme für Wohnsitznahme/Aufenthaltsbewilligung für EU-Bürger
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Grosse Anzahl an DBA (Doppelbesteuerungs-Abkommen)
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Im Vergleich niedrige effektive Steuerbelastung der Gesellschaft von effektiv 20 % bzw. 21 % bei richtiger Ausgestaltung
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Einnahmen aus Patenten und Lizenzerträge sind steuerfrei
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England besitzt ein befriedigendes Wirtschaftswachstum und eine stabile Rechtssituation