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Flat-Tax Slowakei

Abschaffung der Flat-Tax

Die Einheitssteuer von 19 % machte das Land zum "Unternehmerparadies". Aber ab sofort werden Firmen und Besserverdiener wieder stärker zur Kasse gebeten. Das slowakische Parlament hat im Dezember 2012 die Abschaffung der Einheitssteuer beschlossen. Die vor neun Jahren eingeführte "Flat Tax" von 19 Prozent hatte wesentlich zum Ruf der Slowakei als Unternehmerparadies beigetragen und mit dem 2004 erfolgten EU-Beitritt einen Investitionsboom ausgelöst. Firmen bezahlen seit dem 01.01.2013 generell 23 statt der bisherigen 19 Prozent. Die vom Sozialdemokraten Robert Fico geführte Regierung will damit das Haushaltsdefizit von fast fünf auf unter drei Prozent drücken.

Seit 2013 gilt in dem Euro-Land für Besserverdiener (also für Einkommen ab etwa 3.000 € brutto montlich) ein höherer Steuersatz von 25 Prozent und nur der Eingangssteuersatz verbleibt bei 19 %.

Das ändert aber nichts an den Rahmenbedingungen für die Vereinnahmung von anfallenden Dividenden. Der grösste Vorteil liegt nach wie vor darin, dass bei den Gesellschaftern (Kommanditisten) einer KG (sowie S.R.O. & K.S. - also einer GmbH & Co. KG) mit Steuerresidenz Deutschland/Österreich die Besteuerung der Gewinnanteile ausschließlich in der Slowakei erfolgt und damit steuerfrei vereinnahmt werden können. Es gilt jedoch für diese Kommanditisten in Deutschland/Österreich ein Steuerprogressionsvorbehalt.

Bitte beachten Sie jedoch, dass auf die Dividenden ggf. Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Lassen Sie sich dazu umfassend beraten.

Aufgrund unseres juritischen Hintergrundes sind wir in der Lage, Ihre Gesellschaftsstruktur oder vorhandene Direktions- oder Mandatsverträge überprüfen und auch im Rahmen von vertraglichen Gestaltungen im In- und Ausland tätig zu werden. Zudem erledigt unsere Steuerabteilung gerne auch Ihre Buchhaltung sowie Steuerdeklarationen und zeigt steuerliche Lösungsansätze auf.




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