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Limited für Onlineshop Betreiber

Besser eine Limited bei Onlineshop-Business

Wer kennt die Problematik mit Abmahnungen aller Art bei selbst kleinsten Details nicht - diese (Un-)Sitte gibt es wohl nur in Deutschland in der Ausprägung. Sofern die Abmahnung nur 1.000 € Kosten verursacht, ist dies zwar ärgerlich aber gefährdet nicht die Existenz. Wenn aber grössere Beträge im Raum stehen, mag das schon anders aussehen.

Sofern Sie nicht unbedingt auf Bankkredite angewiesen sind, macht das Betreiben eines Onlineshops über eine Limited & Co. KG, die man in Deutschland problemlos eintragen lassen kann, durchaus Sinn.

Im Fall der Fälle wird haftet dann nämlich die Limited mit ihrem Gesellschaftsvermögen (bitte nicht eine 1 £-Limited ins Auge fassen, da dann schon beim Kauf von 2 Briefmarken Überschuldung bestünde und Insolvenz anzumelden wäre) und die Kommanditisten nur mit ihrer Kommanditeinlage.

Schluss mit Abmahnungen

Oftmals kommt es bei Limiteds erst gar nicht zu Abmahnungen, da schon die Verfahrensführung vor Ort in England zu umständlich wäre und ein an englischen Gerichten zugelassener Anwalt agieren müsste. Zudem müssen diese Verfahrenskosten selbst im Obsiegen von der verfahrensführenden Partei i.d.R. selbst getragen werden, so dass eine Abmahnung keinen finanziellen Vorteil bringen würde. Ausserdem bestünde das Problem, das ein eventuell erstrittener Rechtstitel nicht durchsetzbar ist, da das Gesellschaftsvermögen der Limited nicht ausreicht.

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