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Flex-BV - Neue Regeln für die GmbH

Seit dem 01.10.2012 gibt es neue Regeln für die BV

Um eine BV in den Niederlanden gründen zu können, mussten in der Vergangenheit mindestens 18.000 € Stammkapital hinterlegt werden. Ab dem 1. Oktober 2012 reichen dazu theoretisch 1 € Stammeinlage plus Kosten für Notar und Handelsregister aus, um die niederländische BV eintragen zu lassen.

Die Stammeinlage muss dann auf ein Bankkonto, lautend auf den Namen der BV, eingezahlt wird. Dabei muss es sich nicht ausschliesslich um ein niederländisches Bankkonto handeln; auch Konten in anderen EU-Ländern wie in Luxemburg oder Deutschland sind erlaubt.

Auch haben sich Änderungen bezüglich der Haftung der Gesellschafter bei Dividendenauszahlungen sowie weiterer massgeblicher Rahmenbedingungen ergeben. Sprechen Sie uns an und stellen Sie ggf. Ihre bestehende BV um.

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