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Vorteile einer Firmengründung auf Malta

Vorteile einer Firmengründung auf Malta

  • Vollständige EU-Mitgliedschaft seit 2004
  • Maltesische Limited / Holding Gesellschaften genießen volle Akzeptanz durch Einhaltung der EU-Standards
  • Interessante Kombinationsmöglichkeiten mit Gesellschaften aus der Schweiz, Slowakei, Österreich und Zypern
  • Kombinationen auch mit Offshore-Gesellschaften möglich
  • überschaubare Gründungskosten und Kosten für die laufende Verwaltung
  • Haftungsbegrenzung auf das gezeichnete Aktienkapital
  • Mindestkapital beträgt 1.165 € auf das 20 % eingezahlt sein müssen
  • Nur Inhaberaktien erlaubt - aber Treuhandlösungen gestattet
  • sicheres Bankgeheimnis für juristische Personen
  • Keine Schenkungs- und Erbschaftssteuern
  • Umsatzsteuer Normalsatz 18 % (reduziert: 7 % / 5 %)
  • Direktor muss nicht auf Malta wohnhaft sein
  • keine Probleme für Wohnsitznahme/Aufenthaltsbewilligung für EU-Bürger
  • Grosse Anzahl an DBA (Doppelbesteuerungs-Abkommen)
  • Niedrige effektive Steuerbelastung der Gesellschaft von effektiv 5 % bei richtiger Ausgestaltung
  • Einnahmen aus Patenten und Lizenzerträge sind steuerfrei
  • Malta besitzt ein starkes Wirtschaftswachstum und eine stabile Rechtssituation

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