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Buchhaltung & Steuern

Erstellung von Steuererklärungen

Wir erstellen schnell und zuverlässig die laufende Buchhaltung auch Ihrer Auslandsgesellschaft(en). Darüber hinaus erledigen wir die Erstellung der fälligen Steuererklärungen für die Gesellschaft selbst als auch für etwaige Betriebsstätten im In- und Ausland, stets darauf bedacht, auch Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Wir sind mit eigenen Steuerberatungsgesellschaften in Irland, Grossbritannien und Malta vertreten und sind insbesondere auf wechselseitige Sachverhalte im deutschen, österreichischem sowie schweizer Steuerrecht spezialisiert.

Gerne stehen wir auch Kollegen aus diesen Ländern für eine vertrauensvolle gemeinsame Mandatsbetreuung zur Verfügung, um internationale Sachverhalte zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Aufarbeitung von überfälligen Steuererklärungen

Natürlich sind wir auch bei der Aufarbeitung von noch nicht erledigten Steuerperioden Ihr kompetenter Ansprechpartner und buchen schnell, zuverlässig und kostengünstig aufgelaufene Rückstände nach.

Wir sprechen mit den Behörden und reichen auch die erforderlichen Steuererklärungen nach. Oftmals lassen sich Strafzahlungen und Säumniszuschläge nachverhandeln.

Kontaktieren Sie uns