Firmengründung Österreich
Rahmenbedingungen
Dieser Absatz wird aktuell überarbeitet und steht Ihnen zeitnah wieder zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis.
Am 01.07.2013 war es soweit - die längst überfällige Reform des GmbH-Gesetzes trat in kraft um damit gerade Jungunternehmern den Einstieg erleichtern.
Durch die GmbH-Reform, wurde das Mindeststammkapital für diese Gesellschaftsform ab 1. Juli 2013 von 35.000 auf 10.000 Euro reduziert. Damit verringerten sich nicht nur die Notariats- und Rechtsanwaltskosten von etwa 1.700 € auf dann etwa 800 € bei der Eintragung, sondern auch die Körperschaftssteuer. Diese wurde fix mit 5 % aus dem Stammkapital als Mindeststeuer berechnet und lag demnach nur bei nur noch 500 € p.a. Die teils drastischen Einschnitte bei der Erhebung de Körperschaftssteuer führten zu Steuerausfällen und zu einer "Reform der Reform" - so das leider dann in 2014 die Reform wieder zurückgenommen wurde.
Unverändert bleibt die Rechtssicherheit dieser Gesellschaftsform. So sind etwa weiterhin eine Eintragung ins Firmenbuch sowie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und die Einbindung eines Notars bei der Gründung einer GmbH gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings entfällt die bis dato verpflichtende Veröffentlichung der Eintragung in der Wiener Zeitung (Kosten ca. 150 €).
Übrigens besteht nach wie vor bei Neugründungen die Möglichkeit, mit einem niedrigeren Stammkapital zu starten. Bitte sprechen Sie uns auf die aktuellen Rahmenbedingungen an.
Wir bereiten sämtliche Dokumente unterschriftsreif vor, so dass lediglich ein Besuch vor Ort beim Notar erforderlich ist.
Sowohl die Slowakei als auch die Tschechei bieten interessanten Alternativen zum hochbesteuerten Österreich, die als EU-Vollmitglieder auch unter den Schutz des EU-Primärrechts fallen.
Somit müssen die Steuerbehörden Firmengründungen und/oder Betriebsstätten anerkennen und auf Grundlage des DBA die Betriebsstättengewinne freistellen.