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2. Aktienkapital

Nominalkapital einer Limited (Ltd)

Die „Private Limited Company“ (nicht börsennotierte Aktiengesellschaft) ist die populärste Gesellschaftsrechtsform auf den Bahama und wird fast ausnahmslos von allen dort angesiedelten ausländischen Firmen, zumeist mit "Exempt" Status als IBC, gewählt.

Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital bei einer Limited. Das Nominalkapital der Limited ist lediglich eine Prognose, bis zu welchem Betrag ggf. Aktienanteile (Shares) ausgegeben werden können und ist damit fiktiv und ohne Belang. Das Nominalkapital der Limited muss weder zur vollen Höhe ausgezeichnet sein noch (vollständig) eingezahlt werden.

Üblich sind Gründungen mit 1.000 $ bis 5.000 $.

Eingezahltes Kapital einer Limited

Auch muss das gezeichnete Kapital (also ausgegebene Aktien) nicht gleich vollständig (ganz oder teilweise) einbezahlt werden. Es dient im Falle einer Insolvenz als Haftungsmasse und muss ggf. dann (noch) von den Gesellschaftern (Shareholdern) nachgeleistet werden.

Die Höhe des eingezahlten Kapitals einer Limited hängt massgeblich davon ab, wieviele Shares (Anteile) tatsächlich gezeichnet und an die Shareholder (Gesellschafter) ausgegeben werden/ wurden und bezahlt sind. Ausgegeben werden muss mindestens 1 Aktie.

Nur das tatsächlich ausgegebene und einbezahlte Aktienkapital ist de facto auch für die Haftung maßgeblich.