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1. Gründer

Gründer

Für die Gründung einer Gesellschaft werden mindestens ein Aktionäre und ein Direktor benötigt; dabei können Aktionäre und Direktoren durchaus identisch sein. Der oder die Gründer können natürliche Personen oder aber auch eine juristische Personen sein, die nicht auf den Bahamas ansässig sein müssen.

Darüber hinaus wird zwingend ein „Company Secretary“ (Firmenschriftführer) gefordert. Dieser muss auf den Bahamas registriert sein und ist neben dem Empfang der an die Gesellschaft gerichtete Behördenpost und für Zustellungen, die Verwahrung der Gesellschaftsbücher sowie auch für die Berichterstattung an das Handelsregister zuständig.