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REGON-Nummer

Antragstellung auf Erteilung der REGON-Nummer

Mit dem Gesellschaftsvertrag sowie mit der REGON-Nummer kann die GmbH in Gründung ein Bankkonto eröffnen. Dies ist erforderlich, um das Stammkapital der Gesellschaft einzuzahlen. Nach der Einzahlung müssen die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft eine Erklärung abgeben, dass die Einlagen auf das Stammkapital vollständig erbracht wurden, die dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft ins Landesgerichtsregister beizufügen ist.

Die Eintragung der Gesellschaft ins Landesgerichtsregister dauert derzeit ca. vier Wochen. Mit dem Zeitpunkt der Eintragung erlangt die Gesellschaft die Rechtspersönlichkeit.

Eintragung der Gesellschaft ins Gerichtsregister

Nachdem die GmbH in Gründung die REGON-Nummer erhalten hat, den Miet- bzw. einen anderen Vertrag über ein Lokal abgeschlossen hat und das Stammkapital auf das Konto der Gesellschaft eingezahlt wurde, kann der Antrag auf Eintragung beim Landesgerichtsregister (bei einer Gesellschaftsgründung in Warschau: Sąd Rejonowy dla Miasta Stołecznego, Wydział Gospodarczy Krajowego Rejestru Sądowego, ul. Barska 28/30) gestellt werden. Die Eintragung wird daraufhin im „Monitor Sądowy i Gospodarczy" veröffentlicht.