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Ablauf der Firmengründung

Gründer

Gründer

Für die Gründung einer Gesellschaft werden mindestens ein Aktionäre und ein Direktor benötigt; dabei können Aktionäre und Direktoren durchaus identisch sein. Der oder die Gründer können natürliche Personen oder aber auch eine juristische Personen sein, die nicht alle in Singapur ansässig sein müssen.

Darüber hinaus wird zwingend ein „Company Secretary“ (Firmenschriftführer) gefordert. Dieser muss in Singapur ansässig sein und ist neben dem Empfang der an die Gesellschaft gerichtete Behördenpost und Zustellungen, für die Verwahrung der Gesellschaftsbücher sowie auch für die Berichterstattung an das Handelsregister zuständig.

Aktienkapital

Nominalkapital einer Limited (Ltd)

EDie „Private Limited Company“ (nicht börsennotierte Aktiengesellschaft) ist die populärste Gesellschaftsrechtsform in Singapur und wird fast ausnahmslos von allen in Singapur angesiedelten ausländischen Firmen gewählt.

Das nominelle Stammkapital (authorized capital) einer Singapur beträgt üblicherweise SGD 10,000, welches dann in 10,000 Aktien zu je einem SGD aufgeteilt ist. Verbindliche Vorschriften über die Höhe des Nominalkapitals gibt es jedoch nicht, so dass auch andere Beträge gewählt werden können. Das Nominalkapital der Private Limited Company ist lediglich eine Prognose, bis zu welchem Betrag ggf. Aktienanteile (Shares) ausgegeben werden können und ist damit fiktiv und ohne Belang. Das nominelle Stammkapital der Limited muss weder zur vollen Höhe ausgezeichnet sein noch (vollständig) eingezahlt werden.

Eingezahltes Kapital einer Limited

Auch muss das gezeichnete Kapital (also ausgegebene Aktien) nicht gleich vollständig (ganz oder teilweise) einbezahlt werden. Es dient im Falle einer Insolvenz als Haftungsmasse und muss ggf. dann (noch) von den Gesellschaftern (Shareholdern) nachgeleistet werden.

Die Höhe des eingezahlten Kapitals einer Limited hängt massgeblich davon ab, wieviele Shares (Anteile) tatsächlich gezeichnet und an die Shareholder (Gesellschafter) ausgegeben werden/ wurden und bezahlt sind. Ausgegeben werden muss mindestens 1 Aktie.

Nur das tatsächlich ausgegebene und einbezahlte Aktienkapital ist de facto auch für die Haftung maßgeblich.


Gründungsvorgang

Gründung der Gesellschaft

Die Gründung von Limited Gesellschaften kann auf dem Postwege oder aber per Online-Filing geschehen. Öffentliche Beurkundungen, wie in Kontinental-Europa üblich, sind in Singapur unbekannt.

Mit der Prüfung und Genehmigung des Firmennamens und der Übermittlung der relevanten Gründungsunterlagen wird der Gründungsakt der Gesellschaft vollzogen; der oder die Gründer bekunden Ihren Willen eine Aktiengesellschaft zu gründen, legen die Statuten fest und bestellen die Organe der Gesellschaft.

Die Firmensatzung (Memorandum & Articles), die meist sehr weit gefasst ist, regelt die Befugnisse der Direktoren sowie den Geschäftszweck der Gesellschaft. Geschäftsgegenstand können Herstellung und Vertrieb, Handel (lokal oder im Import/Export) sowie die Dienstleistungen aller Art sein. Sollen Tätigkeiten im Finanzbereich übernommen werden, z.B. Bank, Versicherung, Finanzdienstleistungen, Asset Management usw., ist eine besondere Zulassung erforderlich.

Wir gründen Ihre Gesellschaft im Online-Filing innerhalb von 48 Stunden (Express) sowie 4-6 Tagen im Normalfall und lassen Ihnen Ihre Gesellschaftsdokumente in dem vorgesehenen Rahmen zukommen. Schnell, sicher und zuverlässig.

Sofern Sie Lizenzen beantragen müssen, stehen wir Ihnen während des Applikationsprozesses beratend zur Verfügung.

Eintragung

Eintragung Ihrer Gesellschaft ins Handelsregister

Mit der Übermittlung der relevanten Gründungsunterlagen und entsprechender Akzeptanz durch das zuständige Register ist der Gründungsakt Ihrer Gesellschaft vollzogen und die Gesellschaft ist dann uneingeschränkt Handlungsfähig.