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3. Gründung

Gründung der Gesellschaft

Die Gründung von Limited Gesellschaften kann auf dem Postwege oder aber per Online-Filing geschehen. Öffentliche Beurkundungen sind, entgegen anderer Offshore Destinationen, wie in Kontinental-Europa üblich. Firmengründungen können in Panama also nur durch zugelassene Anwälte und Notare erfolgen.

Mit der Prüfung und Genehmigung des Firmennamens und der Übermittlung der relevanten Gründungsunterlagen wird der Gründungsakt der Gesellschaft vollzogen; der oder die Gründer bekunden Ihren Willen eine Aktiengesellschaft zu gründen, legen die Statuten fest und bestellen die Organe der Gesellschaft.

Die Firmensatzung (Memorandum & Articles), die meist sehr weit gefasst ist, regelt die Befugnisse der Direktoren sowie den Geschäftszweck der Gesellschaft. Geschäftsgegenstand können Herstellung und Vertrieb, Handel (lokal oder im Import/Export) sowie die Dienstleistungen aller Art sein. Sollen Tätigkeiten im Finanzbereich übernommen werden, z.B. Bank, Versicherung, Finanzdienstleistungen, Asset Management usw., ist eine besondere Zulassung erforderlich.

Wir gründen Ihre Gesellschaft im Online-Filing innerhalb von 48 Stunden (Express) sowie 4-6 Tagen im Normalfall und lassen Ihnen Ihre Gesellschaftsdokumente in dem vorgesehenen Rahmen zukommen. Schnell, sicher und zuverlässig.

Sofern Sie Lizenzen beantragen müssen, stehen wir Ihnen während des Applikationsprozesses beratend zur Verfügung.