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Tolle Geschichten

Wir sind auch heute noch - nach Jahrzehnten im Geschäft - immer wieder überrascht, mit welchen Verkaufsargumenten Firmengründungen durch "Gründungsagenturen" im Internet angeboten werden. Noch erstaunter sind wir über die offerierten Preise, mit der diverse Dienstleistungen feilgeboten werden. Bei anderen Anbietern hingegen werden Sie quasi über Nacht reich - Sie müssen halt nur einige Millionen Aktien Ihrer US-Aktiengesellschaft verkaufen. Finden Sie es nicht auch seltsam, dass ein Anwalt für 1.600 $ im Jahr seinen guten Ruf ruiniert ? Oder dass keine Nachweise und Unterlagen benötigt werden ? Und nie Steuern gezahlt werden müssen, keine Buchhaltung benötigt wird und sonst auch alles automatisch läuft.

Zumindest im letztgenannten Punkt haben diese Anbieter wohl Recht. Nahezu alle westlichen Länder haben Gesetze zur Verhinderung des Gestaltungsmissbrauchs, den Tatbestand der Steuerhinterziehung, der Betriebsstättenregelung und der Hinzurechnungsbesteuerung implementiert. Eine Offshore-Gesellschaft, schnell mal über Billig-Gründer gekauft, ohne geeignete Strukturen vor Ort und mit Aufbewahrung der Firmendokumente zu Hause stellt die klassische Einladung für die Steuerfahndung dar - und das automatisch. Wir können zwar auch in solchen Fällen mit einem guten Rechtsbeistand weiter helfen, dennoch macht es schon Sinn, ZUVOR die Vor- und Nachteile abzuwägen. Diverse Länder haben zudem fiskalische Auslieferungsabkommen abgeschlossen.

Wer schon einmal auf den Seychellen oder Cayman Islands Urlaub machen konnte kennt die Strapazen, die eine derartige Reise mit sich bringen kann. Man hat den Urlaub zwar genossen, ist dann aber froh, wenn man nach über 14-18 stündiger Reise wieder zu Hause angekommen ist. Wie will man allen Ernstes auf dieser Basis ein Business aufstellen und sich tagtäglich einbringen ? Das ist wohl kaum möglich und auch der Fiskus kennt die Problematik.

Zumal auch in diesen Offshore Destinationen immer häufiger nachgewiesen werden muss, dass die Firma tatsächlich "exempt" also nicht im Land selbst tätig war. Wie will man diesen Umstand ohne ordentliche Buchhaltung belegen ? Dies ist wohl kaum möglich. Lesen Sie doch dann bitte einmal im Kleingedruckten, was dann passiert. Dann werden nämlich auch im Durchschnitt 15 % Körperschaftssteuer fällig.

Dabei bietet die EU - gerade insbesondere durch die EU-Osterweiterung - durchaus interessante Perspektiven, die man nur erkennen und gestalterisch für sich nutzen muss. Das bringt uns auf den Plan. Sind doch über DBA's (Doppelbesteuerungsabkommen) durchaus praktikable Lösungen innerhalb Europas möglich, die zudem noch legal und rechtssicher sowie tatsächlich umsetztbar sind.