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1. Gründer

Gründer

Für die Gründung einer Gesellschaft werden mindestens ein Aktionär und ein Direktor benötigt; dabei können Aktionäre und Direktoren durchaus identisch sein. Die Gründer können natürliche Personen oder aber auch eine juristische Personen sein, die nicht auf der Isle of Man ansässig sein müssen.

Darüber hinaus wird zwingend ein „Company Secretary“ (Firmenschriftführer) gefordert. Dieser muss auf der Isle of Man ansässig sein und ist neben dem Empfang der an die Gesellschaft gerichtete Behördenpost und Zustellungen, für die Verwahrung der Gesellschaftsbücher sowie auch für die Berichterstattung an das Handelsregister zuständig.