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Erlaubte untergeordnete Tätigkeiten

Untergeordnete Tätigkeiten einer Holding

  • Vermögensverwaltung
  • Beteiligungsverwaltung
  • Konzernleitungsfunktionen
  • Zentrale Rechts- und Steuerabteilung
  • Vergabe von Darlehen an Tochtergesellschaften
  • Geschäftstätigkeiten im Ausland
  • Unzulässig sind gewerbliche oder industrielle Tätigkeiten