Erlaubte untergeordnete Tätigkeiten
Untergeordnete Tätigkeiten einer Holding
- Vermögensverwaltung
- Beteiligungsverwaltung
- Konzernleitungsfunktionen
- Zentrale Rechts- und Steuerabteilung
- Vergabe von Darlehen an Tochtergesellschaften
- Geschäftstätigkeiten im Ausland
- Unzulässig sind gewerbliche oder industrielle Tätigkeiten