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Ablauf der Firmengründung

Gründer

Gründer

Für die Gründung einer Gesellschaft wird mindestens ein Gründer benötigt, der oder die Gründer können natürliche Personen oder aber auch eine juristische Personen sein.

Dabei muss der Geschäftsführer der Limited keinen Wohnsitz in England & Wales haben.

Bitte beachten Sie, dass Schottland und auch Nordirland eigene Register führen (wir führen Firmengründungen auch durch). England & Wales, Nordirland und Schottland ergeben zusammen das "United Kingdom", also Grossbritannien.


Aktienkapital

Nominalkapital einer Limited (Ltd)

Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital bei einer Limited. Das Nominalkapital der Limited ist lediglich eine Prognose, bis zu welchem Betrag ggf. Aktienanteile (Shares) ausgegeben werden können und ist damit fiktiv und ohne Belang. Das Nominalkapital der Limited muss weder zur vollen Höhe ausgezeichnet sein noch (vollständig) eingezahlt werden.

Üblich sind Gründungen mit 1.000 £ bis 5.000 £ (Pfund Sterling).

Eingezahltes Kapital einer Limited

Auch muss das gezeichnete Kapital (also ausgegebene Aktien) nicht gleich vollständig (ganz oder teilweise) einbezahlt werden. Es dient im Falle einer Insolvenz als Haftungsmasse und muss ggf. dann (noch) von den Gesellschaftern (Shareholdern) nachgeleistet werden.

Die Höhe des eingezahlten Kapitals einer Limited hängt massgeblich davon ab, wieviele Shares (Anteile) tatsächlich gezeichnet und an die Shareholder (Gesellschafter) ausgegeben werden/ wurden und bezahlt sind.

Dazu rechnen auch ggf. erbrachten Einlagen. Diese können in Geld, geldwerten Diensten oder Sacheinlagen bestehen. Da die Bewertung von unbaren Einlagen auf aufwändig oder zu einem realistischen Kurs nur durch externe Gutachter möglich ist, sollte man möglichst auf diese Form der Einlage verzichten und immer Bargründungen vorziehen.

Oder aber vor die Gesellschaft vorgesehene Sacheinlagen nach Gründung der Limited an die Gesellschaft verkaufen. Durch den (realistischen) Kaufpreis ist damit der Wert der unbaren Leistung schnell und einfach bestimmt und es können Kosten für externe Gutachter eingespart werden.

Nur das tatsächlich ausgegebene und einbezahlte Aktienkapital ist auch für die Haftung maßgeblich.


Gründung

Gründung der Gesellschaft

Die Gründung von Limited Gesellschaften kann auf dem Postwege oder aber per Online-Filing geschehen. Öffentliche Beurkundungen, wie in Kontinental-Europa üblich, sind in England unbekannt.

Mit der Übermittlung der relevanten Gründungsunterlagen wird der Gründungsakt der Gesellschaft vollzogen; der oder die Gründer bekunden Ihren Willen eine Aktiengesellschaft zu gründen, legen die Statuten fest und bestellen die Organe der Gesellschaft.

Wir gründen Ihre Gesellschaft im Online-Filing innerhalb von 24 Stunden (Express) sowie 3-4 Tagen im Normalfall und lassen Ihnen Ihre Gesellschaftsdokumente in dem vorgesehenen Rahmen zukommen. Schnell, sicher und zuverlässig.

Eintragung

Eintragung Ihrer Gesellschaft ins Handelsregister

Mit der Übermittlung der relevanten Gründungsunterlagen und entsprechender Akzeptanz durch das zuständige Register ist der Gründungsakt Ihrer Gesellschaft vollzogen und die Gesellschaft ist dann uneingeschränkt Handlungsfähig.