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Neue Gebührensätze für Patentanmeldungen in EU

Wichtige Änderungen der Gebührensätze

Es gab übrigens interessante Veränderungen im Hiblick auf die Beantragung von EU-weiten Patenten. Bislang kostet eine europaweite Beantragung in allen 27 Mitgliedstaaten etwa 36.000 € an reinen Gebühren - ohne die erforderlichen Anwalts- und Beratungskosten.

Ab 2014 fallen dann "nur" noch etwa 4.300 - 4.750 € an reinen Gebühren des Patentamtes an. Allerdings haben sich Italien und Spanien am Europäischen Patentübereinkommen beteiligt - diese beiden Länder müssen also, falls gewünscht, noch separat beantragt werden.

Beratungs- und Anwaltskosten werden in aller Regel nach Aufwand abgerechnet. Bitte treten Sie mit uns über unser Kontaktformular in Verbindung.